Aufnahme in den Verein/Die Kindergruppe

Interessierte Eltern melden sich entweder per E-Mail an kindergruppe@farbklecks.org oder telefonisch bei Kerstin (+43 681 81302749), die alle weiteren Fragen beantwortet und mit der ein Schnuppertermin ausgemacht werden kann. Nach Vereinbarung eines Termins kommen die Eltern mit ihrem Kind in die Kindergruppe zum Kennenlernen der Betreuerinnen, Kindern und Räumlichkeiten. Dabei ist in der Regel ein Elternteil des Vereins für konkrete Fragen und zum Führen durch die Gruppe anwesend. Gefällt es den InteressentInnen bei uns, dann werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen und den anderen Eltern vorgestellt. Die Entscheidung über die Aufnahme wird zeitnah mitgeteilt. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Aufnahme in die Datenbank für Wiener Kindergartenkinder, sprich eine Kundennummer der Stadt Wien (MA10).

Anmeldung/Kaution

Das Kind ist verbindlich angemeldet, sobald die Kaution von € 220, die Einschreibegebühr von € 250 und der erste Elternbeitrag entrichtet wurden. Außerdem wird eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnet.

Kündigung

Die Kündigung ist möglich mit Wirksamkeit zum letzten Kalendertag eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Allerdings sind zum 30. Juni und 31. Juli eines Jahres keine Austritte möglich (Sommersperre). Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit möglich.

Kosten

Der Monatsbeitrag liegt derzeit bei € 250, bei Bedarf kann er jedoch neu beschlossen werden, da sich der Betrag nach den tatsächlichen Aufwendungen der Kindergruppe richtet. Für die monatlichen Kochdienste kann man in etwa € 100 rechnen (Stand 2024).

Da wir über den Monatsbeitrag hinaus auf die Unterstützung der Stadt Wien angewiesen sind, gilt es folgende Richtlinie einzuhalten: Um den Betreuungsbeitrag der MA10 zu erhalten, muss ein regelmäßiger Besuch des Kindes von zumindest 16 Wochenstunden in der Kindergruppe erfolgen. Dieser Betreuungsbeitrag gebührt dem einzelnen Kind, wird jedoch direkt an den Verein Wiener Kindergruppen 12 mal ausbezahlt, um einen widmungsgemäßen Gebrauch der Förderung zu gewährleisten. Mehr Infos zum Betreuungsbeitrag hier.